Das
Landgericht Berlin hat einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands
(vzbv) stattgegeben und das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines
Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt. Das Unternehmen habe seine
umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das
Kammergericht Berlin nicht ausreichend geändert. Der Betrag muss an die
Staatskasse gezahlt werden. Der Beschluss des Landgerichts Berlin zur Zahlung
des Ordnungsgelds ist noch nicht rechtskräftig (Az. 16 O 551/10).
„Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.“
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